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Neuigkeiten aus der Bio-Preis-Debatte

28. Januar 2023

Preisüberwacher bestätigt Missbrauchsanzeige der IG mehrBio

Mitglieder von mehrBio erstatteten im Frühling 2021 eine Missbrauchsanzeige gegen Lebensmittel-Detaillisten beim Preisüberwacher. Darin rügten sie, dass die Preise von Bio-Lebensmitteln weit teurer sind, als dies mit Mehraufwendungen gerechtfertigt werden kann. Die marktmächtigen Detailhändler schöpfen bei Bio- Produkten Margen ab, die weit über jenen von konventionellen Lebensmitteln liegen. Die damit verbundenen, höheren Preise gehen zu Lasten von uns Konsumentinnen und Konsumenten, die Bio-Produkte kaufen (Gesamtumsatz ca. 4 Milliarden pro Jahr1), um eine naturfreundliche und ressourcenschonende Landwirtschaft zu fördern und sich gesund zu ernähren.

Der Preisüberwacher führte darauf eine Voruntersuchung durch und schloss diese am 27. Januar 2023 mit einem Bericht ab2. Darin bestätigt er klar, dass die Preise für Bio-Lebensmittel bei den grossen Detailhändlern zu hoch sind. Der Preisüberwacher verlangte von Migros und Coop mit einem Bio-Marktanteil von beinahe 80 %, dass die Margen bei Bio-Produkten maximal 20 % höher liegen dürfe als bei konventionellen Lebensmitteln. Die Detaillisten lehnten diese Forderung rundweg ab. Kein Wunder! Wer möchte nicht höhere Gewinne einfahren, wenn er dafür nichts tun muss!

Tatsächlich sind die 20 % Differenz bereits ein Kompromissvorschlag, der auf Studien zur Preiselastizität beruht. Warum soll die Marge bei Bio-Lebensmitteln 20 % höher sein dürfen als bei konventionellen? MehrBio ist der Meinung, dass die Margen bei Bio-Lebensmitteln höchstens 10 % höher sein dürfen. Damit sind Unschärfen bei der Berechnung der Margen hinreichend berücksichtigt. Dies ist die Hauptforderung von mehrBio. Sodann verlangen wir griffige Verbesserungen beim veralteten Preisüberwachungsgesetz von 1985, damit sich solche Fälle in Zukunft nicht wiederholen und auch Preismissbräuche in anderen Bereichen wirksamer angegangen werden können.

Forderungen von mehrBio

  1. Biologisch angebaute Lebensmittel sind im Vergleich zu konventionellen Lebensmitteln viel zu teuer. Die Nettomargen (in Franken) der einzelnen Bio-Produkte dürfen maximal 10 % höher sein als bei Preisen gleichartiger konventioneller Produkte.
  2. Das Preisüberwachungsgesetz (PüG) stammt von 1985. Es wurde seither nur formal angepasst und ist veraltet. Das PüG bedarf dringend einer Revision, namentlich zur:
    • Stärkung der Instrumente des Preisüberwachers, etwa zur Schärfung der Offenlegungspflicht von Geschäftsdaten der Unternehmen oder Verteilung der Beweislast,
    • Ausdehnung der Wirkung des PüG auf relativ marktmächtige Unternehmen (wie im Kartellgesetz, wo diese Regelung seit 1.1.2022 gilt),
    • Einziehung des Gewinns aus missbräuchlicher Preisgestaltung und Investition der eingezogenen Gelder in Forschung für eine giftfreie und ressourcenschonende Landwirtschaft und Ernährung.
  3. Umsetzung von Forderung Nr. 1 im PüG, falls die betroffenen Detaillisten nicht bis Mitte 2023 einlenken und die Forderung des Preisüberwachers (max. 20% zusätzliche Nettomarge bei Bio-Lebensmitteln) akzeptieren.

1 https://www.bio-suisse.ch/de/unser-verband/bio-suisse-portraet/bio-in-zahlen.html

2 Abklärung des Preisüberwachers betreffend die Preise der (Bio-)Lebensmittel im Detailhandel, Bericht vom 27. Januar 2023, siehe: https://www.preisueberwacher.admin.ch/pue/de/home.html